Software
Aufgabenfeld
Software
Im Software-Recht geht es hauptsächlich um Individualsoftware, aber auch um Standardsoftware und wie diese einem Kunden überlassen wird, z.B. durch Kauf, Miete, Leasing, Lizenz, per DVD, CD, Storage, Download oder Stream. Allgemein beinhaltet das Software- Recht eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen. Geht es zu meist vor Beginn eines Projekts um den Schutz des Know-Hows anhand von Vertraulichkeitsvereinbarungen/Non-Disclosure- Agreements. Geht es nachher im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu meist um den Inhalt und Umfang des Projektes wie Softwareerstellungen, Softwareentwicklung, Softwarekauf oder Softwarelizenzierung. Denkbar sind aber auch Szenarien in den die Software überhaupt nicht überlassen werden soll und es damit ein Application-Service-Providing (ASP) oder die Nutzung der “Software-as-a-Service” (SaaS) mit differenzierten Service Level Agreements (SLA) geplant ist. Weiterhin soll die Software anhand eines Softwarepflegevertrags oder eines Softwarewartungsvertrags gepflegt und up-to-date gehalten werden. Entscheiden sich die Parteien für eine Softwarehinterlegung, sollte man sich Gedanken um ein Escrow-Agreement machen. Auch beim Softwarevertrieb bestehen diverse vertraglichen Möglichkeiten. Vielleicht geht es aber auch nur um die Hilfe eines Programmierers, der seinen Input als Dienstleistung oder Werkerfolg einbringen soll. Egal für welche Form oder Weg man sich schlussendlich entscheidet, BFMT Legal stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Unser Tätigkeitsspektrum im Software- Recht umfasst an Leistungen:
- Rechtliche Begleitung von IT-Vorhaben (incl. Outsourcing) auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite.
- Unterstützung beim Abschluss von Verträgen zur Lieferung, Einrichtung und/oder Entwicklung von Software, insbesondere: Gestaltung von Softwareerstellungs-, Softwareüberlassungs-, Softwarepflege- und Lizenzverträgen.
- Gestaltung von Vertriebsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für E-Business-Konzepte
- Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche aus Software-Verträgen
- Schutz von Software und Erfindungen
- Datenschutz
- Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Softwareprojektes
- Handelsvertreterverträge zur Vermittlung von Softwareverträgen und Dienstleistungen
- Rechtliche Begleitung von Assetdeals
- Dienst- und Werkverträge
Unterbereiche
Ansprechpartner

Apostolos Saroglakis
Rechtsanwalt
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, IT- und Internetrecht, Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Tel.: 089/ 12 28 43 60
Email: saroglakis@primus-law.com

Robin Houben, LL.M.
Rechtsanwalt
Handel und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, IT- und Internetrecht
Tel.: 089/ 12 28 43 60
Email: houben@primus-law.com
Unsere Fachgebiete
Gewerblicher Rechtsschutz
Schützen Sie Ihr geistige Portfolio wird mit der rechtlichen Umsetzung in, z.B. Patente, Markenrechte, Unternehmenskennzeichen...
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Urheber- und Medienrecht
Wir vertreten Urheber und Rechteverwerter bei der Entwicklung und dem rechtlichen Schutz (Verteidigung) ihres Geistigen Eigentums...
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Hierzu gehören sämtliche Personengesellschaften...
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IT- und Internetrecht
Nach wie vor bietet das Medium Internet Raum für zahllose Rechtsstreitigkeiten. Wir helfen Ihnen Ihre Projekte erfolgreich rechtlich abzusichern...
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen...
Sportrecht
Wir unterstützen Sie professionell bei der Geltendmachung zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfälle...
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