Als Folge der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) tritt zum 13.06.2014 das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ in Kraft. Mit der Europäischen Verbraucherrechterichtline wird das Ziel verfolgt, die Verbraucherrechte in Europa einheitlich zu regeln.

Diese Gesetzesänderung hat u.a. umfangreiche Neuerungen hinsichtlich der Pflichten zum Widerrufsrecht zur Folge. Demnach sehen sich Betreiber eines Online-Shops in der Pflicht, die Widerrufsbelehrung entsprechend der Gesetzesänderung anzupassen. Darüber hinaus bringt die Gesetzesänderung zum 13.06.2014 Änderungen hinsichtlich der Rücksendekosten für den Fall Widerrufsausübung sowie eine Ausweitung der Ausnahmen des Widerrufsrechts mit sich. Auch wird eine Informationspflicht des Betreibers eines Online-Shops eingeführt. So muss der Betreiber eines Online-Shops den Verbraucher ab dem 13.06.2014 auf das Vorhandensein eines Muster-Widerrufsformulars hinweisen.

Sämtliche Gesetzesänderungen müssen bis zum Stichtag – den 13.06.2014 – vollständig umgesetzt sein. Eine Umsetzungsfrist wird es demnach nicht geben.

Relevante Änderungen im Überblick

I. Widerrufsfrist (14-tägig) & einheitliche Musterwiderrufsbelehrung

  • Für Verträge, welche ab dem 13.06.2014 geschlossen werden, gilt gemäß § 355 Abs. 1 BGB n.F. eine 14-tägige „Widerrufsfrist“ ab Erhalt der Ware – Vereinheitlichung der Widerrufsfrist für sämtliche Mitgliedstaaten der EU -. Gemäß Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB n.F. besteht eine Informationspflicht des Betreibers eines Online-Shops, den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht zu unterrichten – § 356 Abs. 3 BGB n.F. -. Erst dann beginnt die Widerrufsfrist!
  • Einführung einer europaweiten einheitlichen Musterwiderrufsbelehrung – Anlage 1 zu Artikel 246a (1) Abs. 2 S. 2 EGBGB  -;
  • Verpflichtung des Betreibers eines Online-Shops, dem Verbraucher ein Formular zur Widerrufserklärung zur Verfügung zu stellen. Dieses Formular  – Vereinheitlichung des Formulars zur Widerrufserklärung für sämtliche Mitgliedstaaten der EU – muss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Email) zur Verfügung gestellt werden und dem Verbraucher spätestens mit Warenlieferung zugehen;
  • Einführung einer Höchstgrenze hinsichtlich der Widerrufsfrist. Wegfall des Widerrufsrechts nach 12 Monaten nach Ablauf der regulären 14-tägigen Widerrufsfrist. Somit beträgt die Widerrufsfrist im Fall der nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht 12 Monate und 14 Tage ab Erhalt der Ware;
  • Vollständiger Wegfall des „Rückgaberechts“.

II. Widerrufserklärung durch den Verbraucher

  • Verpflichtung des Verbrauchers zur Abgabe einer eindeutigen Widerrufserklärung – die alleinige Rücksendung der Ware ist zukünftig für eine Widerrufserklärung nicht aus-reichend. Ab dem 13.06.2014 haben Verbraucher die Möglichkeit, den Widerruf wie folgt zu erklären:
    • Ausfüllen und Übersendung des Muster-Widerrufsformulars (Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB n.F.) oder
    • Abgabe einer anderen, eindeutigen Erklärung;
    • Telefonische Widerrufserklärung;
  • Verpflichtung des Betreibers eines Online-Shops zur Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung gegenüber dem Verbraucher. Auch dies muss mittels dauerhaftem Datenträger (z.B. per Email) erfolgen.

III. Rücksende-Kosten

  • Wegfall der „40-EUR-Regelung“ – D.h. der Verbraucher muss in Zukunft die Rücksendekosten grundsätzlich selbst zahlen; Voraussetzung ist eine vorherige Belehrung durch den Betreiber eines Online-Shops;
  • Die Rücksendekosten bei nicht „paketversandfähiger“ Ware sind vom Betreiber eines Online-Shops der Höhe nach in der Widerrufsbelehrung aufzuführen.

IV. Hinsende-Kosten

  • Im Widerrufsfall trägt der Betreiber eines Online-Shops ab dem 13.06.2014 die regulären „Standardkosten“ für die Hinsendung der Ware zum Verbraucher (Zuschläge für Express- und/oder Nachnahmeversand zählen nicht dazu).

V. Zurückbehaltungsrecht & Fristen zur Rücksendung

  • Im Widerrufsfall sind sowohl der Betreiber eines Online-Shops (Erstattung des Kaufpreises) als auch der Verbraucher (Rücksendung der Ware) zur Rückgewähr empfangener Leistungen verpflichtet. Diesbezüglich wird ab dem 13.06.2014 eine Frist von 14 Tagen gelten (§ 357 Abs.1 BGB n.F.). Somit kann der Betreiber eines Online-Shops zukünftig die Erstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der Verbraucher einen Nachweis zur Rücksendung der Ware erbringt.

VI. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

  • In § 312 g Abs.2 BGB werden ab dem 13.06.2014 die Ausnahmen vom Widerrufsrecht  geregelt sein – u.a. dass ein Widerruf des Verbrauchers bei versiegelter Ware (welche aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt worden ist) nicht möglich sein wird.
  • Ab dem 13.06.2014 ist ein Widerruf bei digitalen Gütern nicht mehr möglich. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall beim Start des Downloads. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher zuvor informiert worden ist;
  • Auch sind nach individuellen Kundenwünschen hergestellte Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen;

VII. Informationspflichten des Betreibers eines Online-Shops

  • Als ab dem 13.06.2014 für den Betreiber eines Online-Shops geltende Informationspflicht muss dieser dem Verbraucher eine „Kunden-Hotline“ zur Verfügung stellen, welche zum „Grundtarif“ genutzt werden kann;
  • Der Betreiber eines Online-Shops ist ab dem 13.06.2014 verpflichtet, den Verbraucher – spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs – über etwaige Lieferbeschränkungen und über akzeptierte Zahlungsarten zu informieren.

Stellungnahme von BFMT Rechtsanwälte:

Dringend zu beachten ist, dass die Gesetzesänderungen für Verträge gelten, welche ab dem 13.06.2014 geschlossen werden – unter keinen Umständen ist das neue Recht für Verträge anzuwenden, welche vor dem o.g. Stichtag geschlossen werden.

Aufgrund der erheblichen Änderungen ist Betreibern von Online-Shops anzuraten, die Rechtsänderungen frühzeitig umzusetzen.

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News Neues Widerrufsrecht zum 13.06.2014